Rechtsprechung
BVerwG, 25.11.1976 - II B 40.76 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 27.04.1976 - IV 606/72
- BVerwG, 25.11.1976 - II B 40.76
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 18.11.1955 - II C 180.54
Unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung - Versäumnis der rechtzeitigen …
Auszug aus BVerwG, 25.11.1976 - 2 B 40.76
Fehl geht auch die Rüge, das Berufungsgericht habe den entsprechenden Beweisantritt "übergangen", womit die Beschwerde anscheinend geltend machen will, das Gericht habe in Verletzung seiner Aufklärungspflicht ( § 86 Abs. 1 VwGO) eine Beweiswürdigung unzulässigerweise vorweggenommen (vgl. BVerwGE 2, 329 [330]). - BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerwG, 25.11.1976 - 2 B 40.76
Vielmehr kann - abgesehen von dem hier nicht in Rede stehenden Fall der nicht ausreichenden Anhörung einer Partei - eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 27, 248 [252]). - BVerwG, 28.02.1968 - VI B 22.67
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 25.11.1976 - 2 B 40.76
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft, deren Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten ist und im erstrebten Revisionsverfahren zu erwarten wäre (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschlüsse vom 28. Februar 1968 - BVerwG VI B 22.67 - und vom 23. Januar 1970 - BVerwG II B 50.69 -).
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 25.11.1976 - 2 B 40.76
Dabei muß entsprechend der durch § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO dem Beschwerdeführer auferlegten Darlegungspflicht innerhalb der Beschwerdefrist zumindest eine konkrete Rechtsfrage, die für die Entscheidung erheblich sein wird, bezeichnet werden, und zwar unter Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll (BVerwGE 13, 90 [91], ständige Rechtsprechung). - BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56
Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO
Auszug aus BVerwG, 25.11.1976 - 2 B 40.76
Der durch diese Vorschriften gesicherte Anspruch auf rechtliches Gehör ist jedoch nach ständiger - mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmender - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht schon dann als verletzt anzusehen, wenn die schriftlichen Urteilsgründe sich nicht mit jedem Vorbringen eines Prozeßbeteiligten ausdrücklich befassen (vgl. BVerfGE 5, 22 [24]; 25, 137 [140]). - BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
Auszug aus BVerwG, 25.11.1976 - 2 B 40.76
Der durch diese Vorschriften gesicherte Anspruch auf rechtliches Gehör ist jedoch nach ständiger - mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmender - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht schon dann als verletzt anzusehen, wenn die schriftlichen Urteilsgründe sich nicht mit jedem Vorbringen eines Prozeßbeteiligten ausdrücklich befassen (vgl. BVerfGE 5, 22 [24]; 25, 137 [140]). - BVerwG, 06.12.1966 - II C 4.65
Versorgungsansprüche einer Witwe
Auszug aus BVerwG, 25.11.1976 - 2 B 40.76
Da bei der Beurteilung einer Aufklärungsrüge grundsätzlich von der Rechtsauffassung des Berufungsgerichts auszugehen ist, und zwar unabhängig davon, ob diese Auffassung zutrifft (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, u.a. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Dezember 1966 - BVerwG II C 4.65 - [Buchholz 232 § 125 BBG Nr. 18]), kann schon deshalb auch diese Rüge nicht zur Revisionszulassung führen.
- BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 36.77
Prozessrecht - Vereinbarkeit der Unterlassung der Einholung amtlicher Auskünfte …
Vielmehr kann - abgesehen von den Fall der nicht ausreichenden Anhörung einer Partei - eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. Beschluß vom 25. November 1976 - BVerwG 2 B 40.76 - mit Hinweis u.a. auf BVerfGE 25, 137 [140] und 27, 248 [252]). - BVerwG, 15.07.1977 - 2 B 36.76
Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Zulassung der Revision …
Vielmehr ist - abgesehen von dem Fall nicht ausreichender Anhörung eines Beteiligten - eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann gegeben, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles ergibt, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 2. Dezember 1969 - 2 BvR 320.69 - [BVerfGE 27, 248 [252]]; Beschluß des Senats vom 25. November 1976 - BVerwG II B 40.76 -). - BVerwG, 18.07.1980 - 2 ER 403.79
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Beiordnung eines Rechtsanwalts …
Ob im konkreten Fall unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte materielle Rechte oder prozessuale Befugnisse verwirkt sind, hängt - wie bei allen aus dem Grundsatz von Treu und Glauben hergeleiteten Institutionen -stets von den jeweiligen einzelnen Umständen ab, die einer Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zu verleihen vermögen (vgl. Beschlüsse vom 27. November 1973 - BVerwG 2 B 37.73 -, vom 10. Juni 1975 - BVerwG 2 B 1.75 -, vom 21. September 1976 - BVerwG 2 B 41.76 - und vom 25. November 1976 - BVerwG 2 B 40.76 sowie BVerwG 2 B 43.76 -).
- BVerwG, 18.07.1980 - 2 ER 406.79
Verwirkung prozessualer Befugnisse im öffentlichen Recht - Beiordnung eines …
Ob im konkreten Fall unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte materielle Rechte oder prozessuale Befugnisse verwirkt sind, hängt - wie bei allen aus dem Grundsatz von Treu und Glauben hergeleiteten Institutionen - stets von den jeweiligen einzelnen Umständen ab, die einer Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zu verleihen vermögen (vgl. Beschlüsse vom 27. November 1973 - BVerwG 2 B 37.73 -, vom 10. Juni 1975 - BVerwG 2 B 1.75, vom 21. September 1976 - BVerwG 2 B 41.76 - und vom 25. November 1976 - BVerwG 2 B 40.76 - sowie BVerwG 2 B 43.76 -). - BVerwG, 08.11.1977 - 2 B 34.76
Rechtsmittel
Abgesehen von dem Fall nicht ausreichender Anhörung eines Beteiligten ist eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann gegeben, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falls ergibt, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 27, 248 [251/252]; Beschluß des Senats vom 25. November 1976 - BVerwG II B 40.76 - und vom 8. Juli 1977 - BVerwG II B 32.77 -). - BVerwG, 08.07.1977 - 2 B 32.77
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Vielmehr ist - abgesehen von dem Fall nicht ausreichender Anhörung eines Beteiligten - eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann gegeben, wenn, sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles ergibt, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 27, 248 [252]; Beschluß des Senats vom 25. November 1976 - BVerwG II B 40.76 -).